Förderung von Kleinkläranlagen
Seit 2002 schreibt die Abwasserverordnung des Bundes grundsätzlich Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe vor.
Bis spätestens 31. Dezember 2015 muss die Nachrüstung landesweit abgeschlossen sein.
Wir als Abwasserzweckverband helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer oder weitergehender Behandlung von häuslichem oder damit vergleichbarem Abwasser in Gebieten, die als nicht öffentlich zu entsorgende Gebiete ausgewiesen sind.
Die Nachrüstung einer abflusslosen Grube zur Kleinkläranlage wird die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlagen gefördert.
Wo bekomme ich die Förderanträge?
Die Förderanträge können Sie bei uns erhalten, wir helfen Ihnen auch gern beim ausfüllen.
Förderung Kleinkläranlagen 2009 (aktuelles Faltblatt des Freistaat Sachsen)
Zur weitern Information stellen wir Ihnen das aktuelle Faltblatt das Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als PDF-Datei zur Verfügung.